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Kommune

Kommunen haben in ihrem Vermögen, eine Vielzahl von Erbbaurechtsgrundstücken. Diese Vermögenswerte liegen oft brach, werden selten strukturiert bewirtschaftet. Der eingehende Erbbauzins ist im Verhältnis zu den Vermögenswerten gering. Die Verwaltung der Erbbaugrundstücke ist aufwändig, weil sie umfassende Spezialkenntnisse erfordert, die wenig verbreitet sind. Das Erbbaurechtsgesetz wurde 1974, 1994 und 1996 novelliert und erlaubt neue Vertragsgestaltung teilweise auch für laufende Verträge. Risiken können eingegrenzt und Potentiale gehoben werden.

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